1.1. Diese Verordnung bestimmt die Maßnahmen der Parteien zur Rücksendung der vom Käufer gekauften Waren (im Folgenden auch als „Detail / Teile“ bezeichnet) und ist Bestandteil des Liefervertrags (Anhang Nr. 1). Die Rücksendung der Ware ist nur in der in dieser Verordnung festgelegten Weise und unter den in dieser Verordnung festgelegten Bedingungen möglich. Fälle von Abweichungen von den Regeln dieser Verordnung sind nur nach schriftlicher Vereinbarung zwischen dem Lieferanten und dem Käufer möglich.
1.2. Eine Voraussetzung für die Rücksendung der Waren aus einem der Gründe ist die Unversehrtheit und Sauberkeit der Behälter und / oder Verpackungen der Waren in der Form, in der sie ursprünglich beim Erhalt der Waren waren, sowie das Vorhandensein eines Aufklebers (Markenaufkleber mit einer Marke, Dienstleistungsmarke) des Lieferanten auf der Verpackung oder direkt auf dem Produkt selbst. Wenn der Lieferant bei der Rücksendung eine kaputte, beschädigte, kontaminierte Verpackung oder deren Abwesenheit aufdeckt, hat er das Recht, dem Käufer die Rücksendung der Ware zu verweigern.
1.3. Der Lieferant behält sich das Recht vor, die Bedingungen für die Rücksendung der Waren zu ändern, über die er verpflichtet ist, den Käufer mindestens 14 (vierzehn) Kalendertage vor dem Datum des Inkrafttretens der Änderungen über alle verfügbaren Kommunikationsmittel zu informieren. Änderungen der Bedingungen für die Rücksendung der Waren gelten für die vom Käufer nach ihrem Inkrafttreten gekauften Waren.
1.4. Befindet sich der Käufer nicht in der Stadt Lipezk, erfolgt der Transport der Waren vom Käufer zum Lieferanten nach Rückgabe durch den Käufer
2.1. Die Regeln dieses Abschnitts gelten für Fälle, in denen der Lieferant gegen die Bestimmungen der Vereinbarung über Menge, Umfang, Vollständigkeit und Qualität (in Bezug auf sichtbare Mängel) der gelieferten Waren verstößt: Die Waren werden über die bestellte hinaus geliefert. Waren, die nicht den bestellten Sortimentsartikeln entsprechen; unvollständige Waren; defektes Produkt.
In diesen Fällen wird unter anderem die Ware zurückgesandt, die eindeutig nicht der bestellten Seriennummer (Katalognummer) entspricht (während die erhaltene Ware mit der entsprechenden Seriennummer (Katalognummer) kein vereinbarter Ersatz für die zuvor bestellte ist). , mit den verwirrten Seiten der rechten / linken Installation, defektes, defektes Produkt (in diesem Fall unterliegt dieses Produkt nicht dem Verkauf an den Endverbraucher und der Installation in einem Fahrzeug).
2.2. Wenn der Käufer die gelieferte Ware mit anderen Seriennummern (Katalognummern) identifiziert, muss der Käufer sicherstellen, dass die Seriennummer (Katalognummer) nicht der Bestellung entspricht, bevor er die Waren zurücksendet. Wenn der Lieferant die Tatsache der Lieferung der Waren mit korrekten Seriennummern (Katalognummern) feststellt, werden die Waren nicht zur Rücksendung angenommen und müssen auf seine Kosten an die Adresse des Käufers gesendet werden.
2.3. Die Regeln dieses Abschnitts gelten nicht für Fälle des Austauschs von Seriennummern (Katalognummern) und / oder Herstellern für Produkte mit ähnlichen funktionalen Zwecken, wenn solche Ersetzungen in den aktuellen Regeln für den Versand von Teilen aus Lagern ausländischer Lieferanten vorgesehen sind.
In diesen Fällen:
2.4. Waren (Karosserieteile), die geringfügige Mängel aufweisen, die während der Vorbereitung des Teils für den Einbau in ein Fahrzeug korrigiert (beseitigt, restauriert) wurden oder die Verbrauchereigenschaften der Waren nicht beeinträchtigen, unterliegen keiner Rückgabe und / oder keinem Umtausch und verbleiben mit dem Käufer. Zu diesen Mängeln zählen unter anderem Abnutzungsspuren, Kratzer und andere Schäden an Kunststoff- und Metallkörperteilen, die zum Lackieren bestimmt sind, sowie Mängel aller anderen Arten von Waren, die bei der weiteren Installation in einem Fahrzeug behoben werden können, ohne den Verbraucher zu beeinträchtigen Eigenschaften der Waren. …
In diesen Fällen:
2.5. Langwaren – über 1 (einen) Meter lang – wie Formteile, Schwellen, Dachrinnen, Dichtungen, Bremsleitungen usw. sind dem Käufer in dem Zustand zu liefern, in dem sie aus dem Lager von beim Lieferanten angekommen sind ein ausländischer Lieferant.
2.6. Die Abnahme der Ware in Bezug auf Menge, Sortiment, Vollständigkeit und sichtbare (offensichtliche) Mängel erfolgt unmittelbar zum Zeitpunkt der Prüfung und Übergabe der Ware vom Lieferanten (Vertreter des Lieferanten) an den Käufer vor Unterzeichnung des universellen Überweisungsdokuments .
2.7. Wenn der Käufer die in Ziffer 2.1 genannten Fälle offenlegt. Antrag auf Rückgabe dieser Verordnung